Um Lebensfreude zu erhalten, gehört die Förderung von Ressourcen, das Ausüben von Hobbys oder einfach ein nettes Gespräch zu den Leistungen, die wir gern bei unseren Klienten erbringen. Erfahren Sie mehr.
Seit Januar 2017 haben alle Versicherten ab dem Pflegegrad 1 den Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich.
Mit dieser Leistung der Pflegekasse kann der Pflegebedürftige bei einem zugelassenen Pflege- oder Betreuungsdienst seiner Wahl entsprechende Leistungen "einkaufen". Diese sind zum Beispiel:
Beaufsichtigung bei Abwesenheit der Pflegeperson - meist Angehörige - oder
haushaltsnahe Dienstleistungen sowie
Begleitungen und Spaziergänge oder
Spiele, Gedächtnistraining und vieles mehr.
Wir von Böhnstedt Katja bieten Beratungs- und Unterstützungsbesuche für Pflegepersonen, Pflegeeinsätze mit Beratung des Pflegebedürftigen, Prüfungen von Pflegehilfsmitteln, ggf. Beratung über weitere Hilfsmittel, Hinweise auf Pflegekurse und das Erstellen einer Ergebnis-Kurzmitteilung an. Auf dieser Seite können Sie sich Termine für eine solche Beratung aussuchen und so unsere Beratungsleistungen beanspruchen.
(Terminkalender kommt bald)
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