Wenn Sie Pflege-Unterstützung benötigen und eine Verhinderungspflege in Wernberg-Köblitz beantragen möchten, wenden Sie sich gerne an mich und ich berate Sie.
Jeder Pflegende braucht manchmal Pflege-Unterstützung, um eigenen Tätigkeiten nachgehen und entspannen zu können. Genau dafür ist die Verhinderungspflege da. Was genau die Verhinderungspflege beinhaltet und wie Sie sie in Anspruch nehmen können, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Wenn Sie Ihre Angehörigen Zuhause pflegen, ist es unmöglich, 24 Stunden für sie da zu sein. Jeder Mensch braucht auch mal Abstand, muss selbst zum Arzt, zum Einkaufen, zum Friseur oder zu Freizeitaktivitäten gehen. Und letztlich kann man für seine Angehörigen nur dann wirklich da sein, wenn man selbst gesund und entspannt ist – inklusive des gelegentlichen Urlaubs.
In solchen Fällen können Sie eine Pflege-Unterstützung in Anspruch nehmen, die Sie während Ihrer Abwesenheit ersetzt. Diese sogenannte Verhinderungspflege findet Zuhause statt und ersetzt die reguläre Pflegeperson.
Die Pflege-Unterstützung in Form einer Verhinderungspflege kann eine pflegende Privatperson in Anspruch nehmen, wenn sie einen Angehörigen/Freund seit mindestens 6 Monaten betreut hat. Grund für eine Inanspruchnahme kann Krankheit, Urlaub, Freizeitaktivitäten, Teilnahme an einem Pflegekurs etc. sein. Sie müssen aber nicht zwingend einen Grund für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege angeben.
Es gelten folgende Voraussetzungen, wenn Sie in der Pflege Unterstützung durch eine Vertretung in Anspruch nehmen möchten:
-Es liegt mindestens der Pflegegrad 2 vor
-Die Pflege wird durch Privatpersonen ausgeführt, und nicht durch einen Pflegedienst
-Der Pflegende hat die zu pflegende Person mindestens 6 Monate zuvor, seit der Genehmigung der Pflegestufe, betreut
Bei Pflegegrad 2 bis 5 erhalten Sie für die Verhinderungspflege eine Erstattung von bis zu 1612 Euro pro Jahr. Dafür müssen Sie der Pflegekasse die Abrechnungen zur Verhinderungspflege vorlegen.
Wenn die Pflege-Unterstützung durch eine verwandte Person oder einen Mitbewohner der zu pflegenden Person durchgeführt wird, beträgt die Erstattung maximal das 1,5-fache des Pflegegeldes. Zusätzlich dazu können Sie sich allerdings Verdienstausfall oder Fahrtkosten erstatten lassen.
Wenn Sie Pflege-Unterstützung benötigen und eine Verhinderungspflege in Wernberg-Köblitz beantragen möchten, wenden Sie sich gerne an mich. Ich helfe Ihnen weiter, wenn Sie für einen gewissen Zeitraum ersetzt werden müssen oder in Ihren verdienten Urlaub fahren möchten. Kontaktieren Sie mich einfach.